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| Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel! |
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Damit ist gemeint dass es zwei Formen des "Recht habens" gibt. Einmal die moralische und dann die gesetzliche. Recht vor der Justiz bedeutet "gesetzlich" Recht zu haben. Diese Form des Rechts hat mit der moralischen Form nichts oder nur sehr wenig gemein. Unsere Aufgabe ist es für unsere Mandanten zu versuchen die Diskrepanz zwischen diesen beiden Begriffen möglichst und soweit rechtlich machbar klein zu halten. Die Gesetze stellen "Spielregeln" dar und unsere Aufgabe ist es diese "Spielregeln" zu verdeutlichen und unsere Mandanten anhand dieser Spielregeln zu beraten und zu leiten. Unsere Aufgabe ist es auch unseren Mandanten "Entscheidungshilfen" an die Hand zu geben, Geschehnisse und Sachverhalte in die "Spielregeln" einzuordnen und aufzuzeigen welche Möglichkeiten bestehen. Diese Hilfestellung kann im | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| außergerichtlichen | und/ oder | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| gerichtlichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bereich erfolgen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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